Steuerrechtfertigungslehre

Steuerrechtfertigungslehre
Lehre zur Begründung der Erhebung von  Steuern. Die St. geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus.
- Arten: (1) Äquivalenztheorie (auf dem  Äquivalenzprinzip aufbauende St.; Interessentheorie); (2) Assekuranztheorie (auf dem  Assekuranzprinzip aufbauende St.); (3)  Opfertheorien.
- St. und Steuertheorie werden i.d.R. synonym verwendet.

Lexikon der Economics. 2013.

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