Steuerrechtfertigungslehre
  
    					
  
  
               - Steuerrechtfertigungslehre
- Lehre zur Begründung der Erhebung von ⇡ Steuern. Die St. geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus. - - Arten: (1) Äquivalenztheorie (auf dem ⇡ Äquivalenzprinzip aufbauende St.; Interessentheorie); (2) Assekuranztheorie (auf dem ⇡ Assekuranzprinzip aufbauende St.); (3) ⇡ Opfertheorien. - - St. und ⇡ Steuertheorie werden i.d.R. synonym verwendet. 
               Lexikon der Economics.
   2013.
 
 
  						
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